Das Licht der Liebe
ist stärker als
die Schatten des Todes.

Irmgard Erath

Hilfe im Trauerfall

Das ist für Sie wichtig.

Stirbt ein Mensch zu Hause, sollten Sie als Erstes den Haus­arzt rufen. Dieser stellt dann den soge­nannten Toten­schein aus. Sollte der Haus­arzt nicht erreichbar sein, wenden Sie sich an den Notarzt (Tel. 112). Ist jemand aufgrund eines Unfalls zu Tode gekommen, müssen Sie auf jeden Fall auch die Polizei verstän­digen.

Wenn ein Mensch im Kran­ken­haus oder Pfle­ge­heim verstirbt, veran­lasst die Pfle­ge­dienst­lei­tung die ersten formalen Schritte. Danach empfehlen wir Ihnen die Kontakt­auf­nahme mit unserem Haus. Wir stehen Ihnen in dieser schweren Zeit mit unserem Fach­wissen und unserer Hilfe zur Seite.

Wichtige Dokumente

  • Perso­nal­aus­weis des Verstor­benen
  • Fami­li­en­stamm­buch bei Verhei­ra­teten und Verwit­weten
  • Ster­be­ur­kunde des Ehegatten bei Verwit­weten
  • Geburts­ur­kunde bei Ledigen
  • Heirats­ur­kunde und Schei­dungs­ur­teil bei Geschie­denen
  • Renten­un­ter­lagen (BfA, LVA, Betriebs­renten, Zusatz­ver­sor­gungs­kassen etc.)
  • Policen von vorhan­denen Ster­be­geld- oder Lebens­ver­si­che­rungen
  • Chip-Karte der gesetz­li­chen Kran­ken­kasse

Sollten Ihnen diese Unter­lagen nicht vorliegen, helfen wir Ihnen gerne, sie zu besorgen.