Bestattungsvorsorge

Eine Hilfe für Sie und Ihre Angehörigen.

Ein Bestattungsvorsorgevertrag enthält alle Einzelheiten zum Ablauf und der Art der Bestattung, die sich der/die Vorsorgende wünscht. In einem persönlichen Gespräch werden die Vorstellungen der eigenen Bestattung aufgenommen und auf Wunsch vertraglich festgelegt. Ebenfalls werden die anfallenden Kosten ermittelt, um Rücklagen in Form einer Sterbegeldversicherung zu bilden oder den Betrag auf einem Treuhandkonto zu hinterlegen. Wichtige Dokumente wie Original-Urkunden, Policen, Versicherungs-, Renten- und Sterbekassennummern sollten hinterlegt werden. Für die vorsorgende Person und deren Angehörige bedeutet dies eine große Entlastung sowohl in emotionaler als auch in finanzieller Hinsicht.

Diese Einzelheiten kann ein Vorsorgevertrag enthalten

  • Form der Bestattung
  • Ort der Beisetzung
  • Rahmen der Trauerfeier
  • Ablauf der Feierlichkeiten nach der Beerdigung
  • Form und Inhalt der vorgesehenen Traueranzeigen
  • weitere individuelle Wünsche

Sorge vor – und lebe!

Finanzierung

So kann eine Bestattungsvorsorge finanziert werden.

Treuhand

Das Treuhandkonto

Auf dieses Konto wird eine Summe per Einmalzahlung geleistet. Dritte haben auf diese Anlage keinen Zugriff und laufende Belastungen bleiben aus. Die Einlage ist geschützt per Bürgschaft der Treuhand AG sowie durch die Bank, auf die eingezahlt wurde. Zusätzlich kann eine Absicherung über die Bundesnotarkammer mit der Eintragung in ein Vorsorgeregister erfolgen.

Kuratorium Deutsche Bestattungskultur

Die Sterbegeld-Bestattungsvorsorgeversicherung

Bei dieser Versicherung erfolgt die Absicherung des Bestattungsvorsorgevertrages über einen zentral geschlossenen Gruppen-Versicherungsvertrag.

Das bedeutet
  • Keine Gesundheitsprüfung
  • Aufnahme bis zum 80. Lebensjahr möglich
  • Sofortiger Versicherungsschutz bei Unfalltod
  • Versicherungssumme von 2.500 Euro bis 20.000 Euro
  • Voller Versicherungsschutz bereits nach 18 Monaten Beitragszahlung
  • Voller Versicherungsschutz bei Einmalzahlung schon ab dem 7. Monat

Ab dem 80. Lebensjahr empfehlen wir zur Absicherung eines Bestattungsvorsorgevertrages einen Treuhandvertrag über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG.